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Jugendschutz

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Bei Konzerten der 1st Division GmbH gilt das allgemeine Jugendschutzgesetz:

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  • Kinder u. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person am Konzert teilnehmen.

  • Jugendliche zwischen 14-16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen, erziehungsbeauftragten Person am Konzert teilnehmen. 

  • Benötigte Dokumente: ausgefüllter Muttizettel, Kopie des Ausweises der erziehungsberechtigten Person, die unterschrieben hat, Personalausweis der erziehungsbeauftragten Person und des Jugendlichen

  • Jugendliche ab 16 Jahren dürfen maximal bis 24:00 Uhr am Konzert teilnehmen.

  • Jugendliche ab 18 Jahren haben unbeschränkten Zugang.

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Wir behalten uns vor, Kindern unter 8 Jahren bei Veranstaltungen der 1st Division GmbH keinen Eintritt zu gewähren. Bitte informieren Sie sich über den örtlichen Veranstalter und kontaktieren Sie diesen bei Rückfragen.

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